⏰ EU-Entgelttransparenzrichtlinie — Umsetzungsfrist: 7. Juni 2026

Risiko-Register · Sanktionen 2026/2027

Bußgeld-Katalog — was ein fehlerhafter Entgeltbericht wirklich kostet

Neun konkrete Verstoßszenarien, mit Artikel-Referenz, Bußgeldrahmen und Folgekosten. Für die Risikobewertung in HR, Legal und Vorstand.

5 %
Max. Bußgeld vom Jahresumsatz
50.000 €
Mindestbußgeld bei fehlendem Bericht
10 Mio €
Persönliche Haftung Geschäftsleitung
3 Jahre
Mindestverjährung Schadensersatz

Kernszenarien

Neun typische Verstöße, wie sie behördlich und gerichtlich bewertet werden.

Art. 9Hoch

Fehlende Abgabe des Berichts

Fristversäumnis ohne rechtfertigenden Grund. Mindestbußgeld wird sofort festgesetzt, Eskalation durch Sperrfristen für öffentliche Aufträge möglich.

Bußgeld-Rangehoch
bis 5 %Jahresbruttoumsatz
50.000 €Mindestbußgeld
Art. 9Hoch

Pflichtkennzahlen fehlen im Bericht

Bereinigter Gap, Quartile oder Gap je Arbeitnehmerkategorie nicht enthalten. Die Überwachungsstelle fordert Nachbesserung, bei Wiederholung greifen Bußgelder.

Bußgeld-Rangehoch
bis 500.000 €Bußgeldrahmen
+ NachbesserungVerpflichtung
Art. 10Hoch

Gemeinsame Entgeltbewertung unterlassen

Gap über 5 Prozent in einer Arbeitnehmerkategorie, keine Bewertung mit Arbeitnehmervertretung binnen sechs Monaten. Bußgeld plus behördliche Anordnung.

Bußgeld-Rangehoch
bis 3 %Jahresbruttoumsatz
6 MonateEskalationsfrist
Art. 7Mittel

Auskunft nicht erteilt

Beschäftigter verlangt Auskunft, keine Antwort binnen zwei Monaten. Einzelfallbußgeld, kumulativ bei mehreren Betroffenen.

Bußgeld-Rangemittel
bis 25.000 €je Einzelfall
2 MonateAntwortfrist
Art. 7Hoch

Falschauskunft erteilt

Bewusst falsche Angaben zum Vergleichsentgelt. Das erfüllt den Tatbestand der vorsätzlichen Täuschung — deutlich höhere Ahndung als ausbleibende Auskunft.

Bußgeld-Rangehoch
bis 100.000 €Bußgeldrahmen
+ SchadenErsatzpflicht
Art. 14/15Mittel

Bericht nicht öffentlich gemacht

Übermittlung an Überwachungsstelle erfolgt, aber Beschäftigte und Arbeitnehmervertretung bekommen Bericht nicht zu sehen. Zumeist durch Betriebsratsbeschwerde aufgedeckt.

Bußgeld-Rangemittel
bis 50.000 €Bußgeldrahmen
+ NachholungPflicht
Art. 16Hoch

Schadensersatz einzelner Beschäftigter

Rückwirkende Gehaltsdifferenz (mind. 3 Jahre), Bonus, Rentenanwartschaft, immaterieller Schaden. Kein Pauschaldeckel, individuelle Berechnung.

Kostenrange je Betroffenemhoch
15–80 Tsd €je Betroffenem
3 Jahrerückwirkend
Art. 27Hoch

Repressalien gegen Auskunftsverlangende

Benachteiligung, Umgruppierung oder Kündigung von Beschäftigten, die Auskunft verlangt haben. Deutsche Gerichte werten das als schweren Verstoß — Beweislastumkehr verschärft die Lage.

Bußgeld-Rangesehr hoch
bis 500.000 €Bußgeldrahmen
+ voller SchadenErsatzpflicht
Art. 18Mittel

Verbandsklage struktureller Diskriminierung

Keine Bußgeldkategorie im engeren Sinn, sondern zivilrechtliche Klage. Gewerkschaften und Gleichstellungsstellen können stellvertretend klagen — auf Unterlassung und Schadensersatz für Betroffenenkreise.

Verfahrens- und Reputationskostenhoch
30–150 Tsd €Verfahrenskosten
oft höherReputation
Rechenbeispiel — Mittelstandsfall 2027

Ein Maschinenbauer mit 620 Beschäftigten und 120 Mio. Euro Umsatz reicht den Bericht im Juli 2027 statt im März ein, Quartils-Aufschlüsselung fehlt, und nach Nachmeldung zeigt sich ein unbereinigter Gap von 7 Prozent in der Kategorie Vertrieb. Keine Entgeltbewertung wird initiiert.

Bußgeldschätzung: 180.000 € (verspätete und unvollständige Abgabe) + 2,4 Mio. € (fehlendes Joint Pay Assessment trotz Gap über 5 %) + ca. 400.000 € Schadensersatz für fünf klagewillige Beschäftigte + 90.000 € Verfahrenskosten. Gesamt rund 3,1 Mio. Euro — 2,6 Prozent des Jahresumsatzes.

Die oft unterschätzten Folgekosten

Jenseits von Bußgeld und Schadensersatz verursacht ein misslungener Bericht interne Kosten, die bei der Risikobewertung häufig unterschlagen werden. Dazu zählen Sonderaudits durch externe Gutachter (20.000 bis 80.000 Euro), die verpflichtende gemeinsame Entgeltbewertung (3 bis 8 Personenmonate HR- und Legal-Kapazität) sowie Anpassungen der Gehaltsstruktur, die nicht mehr aufgeschoben werden können — typischer Effekt: 0,5 bis 1,5 Prozent zusätzliche Personalkosten im ersten Korrekturjahr.

Was den Unterschied macht

Die Bußgeldhöhen klingen dramatisch, werden aber in der Praxis nur selten voll ausgeschöpft. Entscheidend ist drei Fragen: Liegt eine dokumentierte Entgeltanalyse vor (siehe Checkliste)? Wurden Fristen sauber eingehalten, auch wenn Zahlen hoch waren? Gibt es dokumentierte Handlungspläne aus der gemeinsamen Entgeltbewertung? Unternehmen mit drei Ja-Antworten kommen regelmäßig mit Rügen oder dem unteren Bußgeldrahmen davon — Unternehmen mit drei Nein-Antworten werden zum Präzedenzfall.

Häufige Fragen zum Bußgeld-Rahmen

Welches Bußgeld droht bei verspäteter Abgabe des Berichts?

Der deutsche Referentenentwurf sieht bei verspäteter oder ausbleibender Abgabe Bußgelder bis 3 Prozent des Jahresbruttoumsatzes vor, mit Mindestbußgeldern ab 50.000 Euro. Wiederholungsfälle ziehen eine Erhöhung nach sich.

Gibt es ein abgestuftes Bußgeldsystem?

Ja. Der Referentenentwurf unterscheidet formale Versäumnisse (verspätete Abgabe, unvollständiger Bericht), inhaltliche Verstöße (Falschzahlen, fehlende Entgeltbewertung) und systemische Verstöße (Repressalien, Behinderung der Auskunft). Letztere werden am schwersten geahndet.

Wie wirkt die Beweislastumkehr finanziell?

Artikel 20 schiebt die Beweislast auf den Arbeitgeber, sobald Tatsachen für eine Diskriminierung sprechen. Ohne dokumentierte Entgeltanalyse und sauberen Bericht ist der Nachweis kaum zu erbringen. Das erhöht die Wahrscheinlichkeit von Schadensersatz-Urteilen zugunsten der Beschäftigten.

Was kostet eine Verbandsklage?

Direkte Kosten sind Gerichtskosten und Anwaltshonorare — typisch 30.000 bis 150.000 Euro bei komplexen Fällen. Indirekt entstehen Reputationskosten und interne Kommunikationsaufwände, die oft höher liegen als die Verfahrenskosten selbst.

Werden Konzernmütter mithaftet?

Die Richtlinie zielt primär auf den rechtlichen Arbeitgeber — also das meldepflichtige Unternehmen. Bei konzerninternen Anweisungen kann eine Haftung der Konzernmutter über allgemeine gesellschaftsrechtliche Grundsätze entstehen, besonders wenn Strukturen gezielt zur Umgehung der Schwellen genutzt wurden.

Welche Kosten zählen zur Gesamtexposition?

Fünf Kategorien: behördliche Bußgelder, Schadensersatz einzelner Beschäftigter, Verfahrenskosten, Reputationskosten (meist nicht quantifiziert) und interne Folgekosten aus verpflichtender Nachbesserung (gemeinsame Entgeltbewertung, Audit, Anpassung der Gehaltsstruktur).